Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Die Ordnungsbehörden können bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung jederzeit den Betrieb von erlaubnisfreien Gaststätten untersagen.
Beschreibung
Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Weitere Informationen
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
verwandte Vorgänge
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
- Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten: Erlaubnis
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
- Unterrichtung für Gastwirte
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
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