Temporäre Halteverbotszone beantragen
Temporäre Halteverbotszone beantragen
Sie benötigen für eine gewisse Zeit in der Straße vor Ihrer Haustür Platz für einen Umzug, einen Müllcontainer oder für andere Zwecke?
Beschreibung
In der Regel erteilt Ihnen dazu die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Genehmigung, damit Sie sich mit zugelassenen Verkehrszeichen eine entsprechende Fläche freihalten dürfen. Diese Verkehrsschilder können Sie bei verschiedenen Firmen mieten. Hier genügt ein Blick in die Gelben Seiten oder andere Branchenverzeichnisse
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Gemeinde.
Fristen
Für die Antragstellung wird ein begründeter schriftlicher Antrag benötigt. Das Ausleihen und gegebenenfalls die Aufstellung der Schilder werden von der beauftragten Firma in Rechnung gestellt. Platzreservierungen durch Gegenstände auf der Straße und weißrotes Flatterband sind nicht zulässig.
Kosten
In der Regel werden keine Gebühren für die verkehrsrechtliche Genehmigung erhoben. Die Kosten für die Beschilderung erfragen Sie bitte bei den einschlägigen Firmen
Rechtsgrundlage
§ 45, Abs 1, Straßenverkehrsordnung (StVO)
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de