Aushändigung von Personalausweisen
Aushändigung von Personalausweisen
Aushändigung von Personalausweisen
Zuständigkeit
Nach Beantragung des Personalausweises können Sie Ihreren Personalausweis im Bürerbüro der Stadt Rendsburg abholen. Bei Abholung durch Dritte ist die ausgefüllte Vollmacht notwendig.
verwandte Vorgänge
- Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen
- Personalausweis Meldungen vornehmen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen erklären
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Stadt Rendsburg
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de