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Drehgenehmigung für öffentliche Flächen beantragen

Drehgenehmigung für öffentliche Flächen beantragen

Für Dreharbeiten auf öffentlichen Flächen benötigen Sie eine Drehgenehmigung.

Wenn Sie Dreharbeiten wie zum Beispiel für Film-, Foto- oder Medienproduktionen auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen durchführen möchten und dabei Arbeitsgeräte aufstellen oder den öffentlichen Raum in seiner üblichen Nutzung einschränken, benötigen Sie eine Drehgenehmigung.

Es handelt sich um eine Sondernutzung. Für solch eine Sondernutzung ist in Schleswig‑Holstein eine Erlaubnis erforderlich und wird auf Zeit oder widerruflich erteilt. Sie kann mit Auflagen versehen sein, etwa zum Schutz der Barrierefreiheit oder Umweltbelastungen

Die Erlaubnis wird in der Regel von der zuständigen Straßenbaubehörde ausgestellt. Vor der Erteilung wird geprüft, ob die Nutzung unverhältnismäßige Einschränkungen oder Gefährdungen für Dritte mit sich bringt.

Kurztext

  • Genehmigung für Dreharbeiten auf öffentlichen Flächen über den Gemeingebrauch hinaus
  • Sondernutzungserlaubnis erforderlich
  • Antrag mit Standort, Dauer, Ausstattung erforderlich
  • Genehmigung kostenpflichtig, mit Auflagen möglich
  • Zuständig: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

 

Innerhalb der Ortschaft: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Außerhalb der Ortschaft bei Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Außerhalb der Ortschaft bei Kreisstraßen: Kreis oder kreisfreie Stadt

 

  • Sie reichen einen schriftlichen Antrag ein möglichst frühzeitig vor den geplanten Dreharbeiten.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt die Erlaubnis gegebenenfalls mit Auflagen, Befristung oder Widerrufsvorbehalt.
  • Nach Abschluss der Dreharbeiten übernehmen Sie die erforderlichen Maßnahmen wie Aufräumen und Wiederherstellung des öffentlichen Raums.

Voraussetzungen

  • Ihre Dreharbeiten finden auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen statt.
  • Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch durch Equipment, Sperrungen, Halteverbote oder Ähnliches.
  • Sie befolgen mögliche Auflagen wie Barrierefreiheit, Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Drehgenehmigung ist im Voraus anzumelden. Die Fristen können unterschiedlich ausfallen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert 3 bis 5 Werktage. Verkehrsrechtliche Erlaubnisse ca. 10 Werktage – werden von der Straßenverkehrsbehörde erteilt.

 

Für die Sondernutzung der öffentlichen Fläche wird in der Regel eine Gebührenpflicht fällig. Die Höhe der Gebühr orientiert sich am Aufwand und steht in der örtlichen Verwaltungskostensatzung.

 

  • Standortangabe, Art und Dauer der Dreharbeiten
  • Geplante Nutzung (Aufbauten, Equipment, Halteverbotszonen)
  • Skizze oder Verkehrszeichenplan bei Bedarf
  • Versicherungserklärung oder Haftungsnachweis je nach Umfang der Maßnahme

 

Bei kleineren, unauffälligen Aufnahmen (Handkamera ohne Behinderung) besteht oft keine Genehmigungspflicht, dennoch empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Kommune.

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

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Kontakt

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An der Schiffbrücke 2
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