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Förderungen als Person in der Kindertagespflege erhalten

Förderungen als Person in der Kindertagespflege erhalten

Wenn Sie als Person in der Kindertagespflege arbeiten, können Sie spezielle Förderungen beantragen.

Wie viel Unterstützung Sie erhalten entscheidet das jeweilige Jugendamt.

Dabei werden folgende Faktoren beachtet:

  • Wie viele Stunden arbeiten Sie?
  • Wie viele Kinder betreuen Sie?
  • Welchen Förderbedarf haben die Kinder, die Sie betreuen?

Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen werden ebenfalls durch Beratungsangebote unterstützt.

Wenn eine Tagespflegeperson ausfällt, muss rechtzeitig eine andere Betreuung für das Kind organisiert werden.

Kurztext

  • Personen in Kindertagespflege können spezielle Förderungen beantragen
  • Höhe der Unterstützung entscheidet Jugendamt.
  • Folgende Faktoren werden berücksichtigt:
    • Anzahl der Arbeitsstunden
    • Anzahl der betreuten Kinder
    • Förderbedarf der betreuten Kinder
  • Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen ebenfalls durch Beratungsangebote unterstützt
  • Bei Ausfall einer Tagespflegeperson muss rechtzeitig Ersatzbetreuung organisiert werden

 

Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte

 

  1. Sie stellen einen Antrag beim zuständigen Jugendamt.
  2. Das Jugendamt prüft Ihre Eignung und Unterlagen.
  3. Sie werden als Tagespflegeperson vermittelt.
  4. Sie können die Angebote zur fachlichen Beratung und Qualifizierung wahrnehmen.
  5. Sie bekommen die laufende Geldleistung monatlich ausgezahlt.

Voraussetzungen

  • Sie sind als Tagespflegeperson geeignet.
  • Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse im Bereich der Kindertagespflege und könne diese entsprechend nachweisen.
  • Sie verfügen über kindergerechte Räumlichkeiten.

 

  • Nachweise zu Aufwendungen für Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung
  • Antrag auf Laufende Geldleistungen
  • Nachweise zur Qualifikation (zum Beispiel abgeschlossene Lehrgänge)

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

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Kontakt

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An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
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