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Steueridentifikationsnummer erhalten

Steueridentifikationsnummer erhalten

Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Sie können diese bei Verlust online neu anfordern.

Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch

  • im Einkommensteuerbescheid oder
  • auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn

  • Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
  • Sie für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt

noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.

Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Kurztext

  • alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer
  • aus der Steueridentifikationsnummer selbst können keine personenbezogenen Daten abgeleitet werden
  • Steueridentifikationsnummer bleibt ein Leben lang gleich
  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • automatische Vergabe durch BZSt
  • Mitteilungsschreiben über die Vergabe der Steueridentifikationsnummer kann bei Verlust neu angefordert werden
  • Anforderung über Eingabeformular des BZSt

 

Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie automatisch per Post an Ihre Meldeanschrift.

  • Sie erhalten als steuerpflichtige Person in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer.
  • Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
  • Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht finden, können Sie online über das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) die Steueridentifikationsnummer erneut anfordern.
    • Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Abschnitte.
    • Sie können das Formular auch mithilfe der Virtuellen Online Auskunft (ViOlA), einem Chatbot, ausfüllen.
  • Füllen Sie das Eingabeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Feld "senden" ab.
  • Sie erhalten die Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.

Voraussetzungen

Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Sollte im Ausnahmefall auch nach 3 Monaten kein Versand erfolgt sein, ist zusätzlich eine schriftliche Beantragung beim Bundeszentralamt für Steuern unter der Angabe der erforderlichen Daten ratsam.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

 

§ 139a Abgabeordnung (AO)

§ 139b Abgabeordnung (AO)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

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Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
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Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de